Gemäß Sozialgesetzbuch, Elftes Buch (SGB XI) sind Pflege-Immobilien Gebäude, die der Unterbringung, Betreuung und Pflege von Menschen dienen, die nicht in der Lage sind, uneingeschränkt einen selbstständigen Haushalt zu führen bzw. einer Unterstützung durch angepasste Gebäudestrukturen und/oder Dritte bedürfen. Pflege-Immobilien können wie Wohneigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in einzelne Appartements aufgeteilt werden und gehören zu einem staatlichen oder privaten Pflegeheim.
Was kostet eigentlich ein Pflegeplatz und wer trägt diese Kosten?
Der Umfang der Versorgung eines Bewohners in der stationären Pflege richtet sich nach den fünf Pflegegraden, die der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) im Rahmen des Dritten Pflegestärkungsgesetzes festgelegt hat. Gemäß diesem seit dem 01. 01. 2017 gültigen Gesetz übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung je nach Pflegegrad den Anteil aus dem Versorgungsvertrag für einen Pflegeplatz (Pflegegrad 1: 125€, Grad 2: 770€, Grad 3: 1.262€, Grad 4: 1.775 €, Grad 5: 2.005 €).
Die Gesamtkosten für einen vollstationären Pflegeplatz in Deutschland betragen je nach Standort und Objekt zwischen 2.300 € und 3.900 € und setzen sich folgendermaßen zusammen:
1. Pflegekosten (abhängig von der Pflegestufe)
2. Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten)
3. Investitionskosten (z. B. Kaltmiete sowie Instandhaltungskosten für die jeweilige Einrichtung)
Die Differenz zwischen dem Pflegegradsatz und den Gesamtkosten übernehmen die Bewohner aus eigenen Mitteln wie Renten oder Zins- und Mieteinnahmen.
Können die Pflegebedürftigen diesen Eigenanteil nicht aufbringen, übernehmen die örtlichen Träger der Sozialhilfe diese Kosten. Gemäß §1601 BGB sind die Angehörigen des Pflegebedürftigen unterhaltsverpflichtet und müssen sich ggf. an den Pflegeheimkosten ihrem Einkommenentsprechend beteiligen. Investoren, die eine sichere und renditestarke Kapitalanlage suchen, finden diese in Form einer Investition in eine PflegeImmobilie.
Bei einer geringen Eigenkapitalquote ist eine Finanzierung zu derzeit äußerst günstigen Zinskonditionen (z.B. KfW) möglich. Durch die Ausnutzung der Zinsdifferenz zwischen Darlehens- und Guthabenzins sind Eigenkapitalrenditen von über 10,00 % p. a. nach Steuer realisierbar! Durch diesen Effekt lässt sich der Vermögensaufbau in höchstem Maße optimieren.