Pflegeimmobilien - Das Zukunftsinvestment

Pflegeimmobilien das Zukunftsinvestment.
Die perfekte Kombination aus Rendite und Sicherheit.

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Ist meine Pflege-Immobilie förderungswürdig?

Pflegeappartements sind förderungswürdige Sozial-Immobilien und berechtigen zum Erhalt von Zuschüssen der Sozialhilfeträger gemäß Sozialgesetzbuch, Elftes Buch (SGB XI) und Bundessozialhilfegesetz (BSHG).

Formen der Pflege-Immobilien

Die marktüblichen Angebote sind zum größten Teil klassische Pflege-Immobilien in Form von Pflegeappartements. Bei diesen Einrichtungen handelt es sich um förderungswürdige Sozial-Immobilien gemäß SGB XI. Dabei berechtigen förderungswürdige Sozial-Immobilien zum Erhalt von Zuschüssen der staatlichen Sozialhilfeträger, die im BSHG verankert sind. Die Kosten der Pflegeleistung werden je nach Pflegegrad von der staatlichen Pflege­ver­si­che­rung übernommen. Kann der Bewohner eines Pflegeappartements die anteilige Zahlung der Gesamtkosten für seinen Pflegeplatz nicht leisten, übernehmen die Sozialhilfeträger diesen Teil. Die in „Vorkasse“ getretenen staatlichen Sozialhilfeträger versuchen dann, diesen Betrag von den Familienangehörigen gemäß §1601 BGB wiederzubekommen. Der Pächter erhält von den Sozialhilfeträgern die sofortige Kostenübernahmeerklärung für seine Bewohner, die nicht in der Lage sind, die Mietkosten zu tragen. Dadurch ist das Ausfallrisiko erheblich reduziert.

Nicht-förderungswürdige Sozial-Immobilien

Bei den nicht-förderungswürdigen Sozial-Immobilien gibt es keine Unterstützung seitens der Sozialkassen. Von diesen Einrichtungen gibt es drei Arten: 1. Betreutes Wohnen mit Pachtvertrag
2. Betreutes Wohnen ohne Pachtvertrag
3. Pflege in Luxusresidenzen Das betreute Wohnen mit Pachtvertrag

Das betreute Wohnen mit Pachtvertrag bietet Ihnen durch den Betreiber über 20 bis 30 Jahre sichere Einnahmen, allerdings ohne Zuschüsse der staatlichen Sozialkassen. Bei diesen Einrichtungen ist ein wirtschaftlich erfolgreicher sowie richtig kalkulierender Betreiber die Voraussetzung für die Absicherung Ihrer anteiligen Pacht.

Das betreute Wohnen ohne Pachtvertrag

Das betreute Wohnen ohne Pachtvertrag hat ähnliche Vor- und Nachteile wie eine Eigentumswohnung. Hier treffen Sie als Anleger bzw. Investor alle finanziellen und objektbezogenen Entscheidungen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft selbst und tragen somit sämtliche Kosten für Vermietung, Renovierung und Instandhaltung.

Die Pflege in Luxusresidenzen

In Luxusresidenzen sind Zuschüsse der Sozialkassen ausgeschlossen. Allein die Pflege wird analog zum Pflegeheim von den Pflegekassen übernommen. 



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Bert W. Hellrung hat 4,77 von 5 Sternen 96 Bewertungen auf ProvenExpert.com