Pflegeimmobilien - Das Zukunftsinvestment

Pflegeimmobilien das Zukunftsinvestment.
Die perfekte Kombination aus Rendite und Sicherheit.

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Entwicklung von Pflege- Immobilien im Anlagemarkt

War es in den vergangenen Jahren üblich, dass überwiegend Großinvestoren wie Banken und Versicherungen, Vermögensverwaltungen oder Fonds meist ganze Pflegeheime erworben haben, so hat sich dieser Markt mittlerweile stark verändert. 

Die Entwicklung, der Bau und die Finanzierung von Sozial- Immobilien und Wohnraum für ältere und pflegebedürftige Menschen sind wichtige Aufgaben für die Zukunft in Deutschland. Der deutsche Staat, karitative, kirchliche und private Betreiberfirmen sowie Großinvestoren werden diese Aufgabe aber alleine nicht bewältigen können. Heute werden Pflegeeinrichtungen ähnlich wie Eigentumswohnungen nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz) in einzelne Pflegeappartements aufgeteilt. So entsteht grundbuchlich gesichertes Teileigentum für ein breites Publikum. Diese Öffnung des Marktes ermöglicht nun auch dem „normalen“ Kapitalanleger eine langfristige, wertstabile Geldanlage mit hohen Renditechancen.

Der Kauf eines Pflegeappartements wird wie bei einem üblichen Immobilienerwerb – beispielsweise einer Eigentumswohnung – mit einem Eintrag ins Grundbuch abgesichert.

Die Vorteile gegenüber herkömmlichen Mietwohnungen liegen auf der Hand: Sie haben dank dem 20 bis 30 Jahre laufenden Pachtvertrag mit einem namhaften Pflegeheimbetreiber keine Vermietungs- oder Nachvermietungssorgen. Ebenso übernimmt der Betreiber des Pflegeheimes die wesentlichen Instandhaltungsmaßnahmen, sodass im Vergleich zu einer konventionellen Eigentumswohnung deutlich weniger Rücklagen gebildet werden müssen. Die derzeit relevanten Mieterträge zwischen 3,90% und 5,50% p.a. mit Erhöhungspotenzial durch Indexierung des Pachtvertrages gemäß Verbraucherpreisindex der DESTATIS unterstützen die Vorteile einer Investition in Pflege-Immobilien. Der Verbraucherpreisindex ist der zentrale Indikator zur Beurteilung der Geldentwertung in Deutschland. Er dient in vertraglichen Vereinbarungen als Orientierungsmaßstab für die Höhe von wiederkehrenden Zahlungen. Zu den Pflichten des Pflegeheimbetreibers zählen i. d. R. die Übernahme der Instandhaltungsmaßnahmen und -kosten (außer Dach und Fach) sowie die Auszahlung der monatlichen Pacht, die unabhängig von der tatsächlichen Belegung des gekauften Appartements gezahlt wird. Auch sämtliche umlagefähigen Nebenkosten sind vom Betreiber zu begleichen. Alle diese Parameter sind in den notariellen Urkunden fixiert. Falls der Bewohner eines Pflegeappartements die monatliche Mietzahlung (Investitionskosten) an den Betreiber nicht mehr leisten kann, übernimmt in solchen Fällen die Sozialkasse gemäß Sozialgesetzbuch, Elftes Buch (SGB XI) diesen Teil. Dadurch ist die Erfüllung des Versorgungsvertrages des Pflegebedürftigen für den Betreiber in jedem Fall gesichert. Da sich der Betreiber des Pflegeheimes um sämtliche Aufgaben rund um das Gebäude und die Vermietung kümmert, haben Anleger einen deutlich geringeren Verwaltungsaufwand im Vergleich zu einer Eigentumswohnung.



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