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Gesundheitsversorgung ohne Kompromisse

Gesundheits­versorgung ohne Kompromisse

Gesetzliche Kranken­versicherte müssen Leistungs­lücken hinnehmen. Es sei denn, sie ergänzen privat oder wechseln ganz in die Private Kranken­versicherung.

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Gesetzlicher Schutz bietet nur Grundversorgung

Die meisten Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert und genießen damit – vor allem im internationalen Vergleich – eine solide Grundversorgung. Dennoch bleiben, zum Beispiel bei der stationären Versorgung, der Zahnbehandlung oder ambulanter Hilfsmittel und alternativer Heilmethoden, spürbare Leistungslücken. Nur das medizinisch Notwendigste wird von den Kassen übernommen, der Rest muss entweder privat gezahlt werden oder bleibt verwehrt.

Dabei sollten doch gerade bei der Gesundheit keine Kompromisse gemacht werden. Müssen Versicherte auch nicht – sie können ihren Gesundheitsschutz über Krankenzusatzversicherungen individuell erweitern oder sogar ganz in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Dort sind die Leistungen festgeschrieben und garantiert. Zum Personenkreis, der sich privat krankenversichern darf, zählen Studierende, Beamte, Selbstständige/Freiberufler und Angestellte ab einem gewissen Jahreseinkommen.


Wer darf in die PKV?

So können sich Studierende zu Beginn des Studiums für eine PKV entscheiden, in der sie bis zum Abschluss bleiben. Auch dann, wenn sie nebenbei als An­gestellte (Werkstudenten) oder Minijobber arbeiten. Nach der Uni kann die PKV fortgeführt werden, wenn die beruflichen Voraussetzungen vorhanden sind.

Selbstständige und Beamte haben die Wahl­möglichkeit, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. In der Regel sind Beamte in der PKV deutlich besser­gestellt, weil sich der Dienstherr an den Kosten über die sogenannte Beihilfe beteiligt (meist 50 Prozent). Auch Angestellte können ab einem bestimmten Einkommen in die private Krankenversicherung wechseln. Maßgeblich ist hierfür die Jahres­arbeits­entgelt- bzw- Versicherungs­pflicht­grenze (2023: 66.600 Euro Jahres­brutto­gehalt). Wer mehr verdient, kann in die PKV wechseln.

Struktur der PKV-Versicherten


Garantierte Leistungen

In der privaten Krankenversicherung sind die Leistungen – im Gegensatz zur gesetzlichen – garantiert.

Spezialbehandlungen bekommen

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur das medizinisch Notwendige. Mit einer PKV können Sie alle Behandlungsoptionen in Anspruch nehmen.

Kurzfristige Facharzttermine

Als Privatpatient erhalten Sie in der Regel schneller einen Termin (beim Facharzt). Diagnostik und Genesung können also früher starten.


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Bert W. Hellrung

Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen (IHK)
Senior Financial Consultant
Leiter Hochschulteam

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